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Die neuen Muster-Vereinsjugendordnungen
Anpassung der Muster-Vereinsjugendordnungen der Bayerischen Sportjugend an das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Die Bayerische Sportjugend (BSJ) ändert ihre vier Muster-Vereinsjugendordnungen (MVJO). Sie erhöht in § 2 die Altersobergrenze der Definition „Vereinsjugend" von bisher 17 auf 26 Jahre. Damit passt sie diese Obergrenze an das KJHG an, in der sich die Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes an alle jungen Menschen richtet, die noch nicht 27 Jahre alt sind.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) werden in § 7 „Begriffsbestimmungen" unter anderem folgende Altersgrenzen festgelegt:
1. Kind, 0 - 13 Jahre
Die nachfolgenden Textänderungen sind kursiv hervorgehoben.
§ 2 lautet jetzt: Zur Vereinsjugend gehören alle jungen Menschen bis unter 27 Jahre, die Vereinsmitglied sind sowie die gewählten und berufenen Jugendmitarbeiter.
Die Änderung dieses Paragrafen bedingt weitere Anpassungen der MVJO:
§ 3 lautet jetzt: Aufgaben der Vereinsjugend
Wenn nach den neuen MVJO auch junge Volljährige zur Vereinsjugend gehören, müssen sie in den Organen der Vereinsjugend auch demokratisch mitbestimmen und mitgestalten können.
Entsprechend wurden noch weitere Jugendordnungsparagrafen geändert:
Es gibt ordentliche und außerordentliche
Vereinsjugendtage.
Kinder und Jugendliche haben ab dem 10. Lebensjahr aktives Wahlrecht. Beisitzer der Vereinsjugendleitung müssen bei ihrer Wahl mindestens 14, der/die Vorsitzende bzw. stv. Vorsitzende der Vereinsjugendleitung sowie der Abteilungsjugendleitungen mindestens 18 Jahre alt sein. Der Vereinsjugendsprecher bzw. die Vereinsjugendsprecherin muss bei der Wahl mindestens 14, aber noch unter 18 Jahre alt sein.
Für kleinere, mittlere und große Vereine mit mehreren Abteilungen wird die MVJO zusätzlich beim „Jugendtag der Abteilungen" angepasst:
§ 7 bzw. 8 Jugendtag der Abteilungen
a) Es gibt ordentliche und außerordentliche
Jugendtage der Abteilungen. Sie sind das oberste Organ der Jugend jeder
Abteilung des Vereins.
Anpassung ja oder nein?
Sollten einigen Sportvereinen diese Änderungen der MVJO der BSJ nicht zusagen, so müssen sie ihre Jugendordnung nicht unbedingt an die neuen Altersgrenzen der MVJO anpassen. Ihre Jugendordnungen haben auch Gültigkeit, wenn sie nur ihre Kinder und Jugendlichen als Vereinsjugend definieren.
Allerdings sollte die Jugendordnung die Kriterien für eine qualifizierte Jugendordnung erfüllen (siehe Kasten).
Interessierte Vereine können die neuen MVJO bei der BSJ-Geschäftsstelle
bestellen
Jugendarbeit im Sportverein und Förderung
Der Jugendarbeit der Sportvereine sind nach den Grundsätzen der Jugendarbeit im Sport nicht nur alle Aktivitäten zuzurechnen, die von Jugendgruppen innerhalb der Sportvereine selbst organisiert werden (und deshalb als Veranstaltungen der BSJ als Jugendverband gelten können), sondern auch ein Großteil der rein sportlichen Aktivitäten, soweit daran Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis unter 27 Jahren teilnehmen.
Mit der Anpassung der neuen MVJO an die Zielgruppe „junge Menschen" verdeutlicht der Verein, dass hier Jugendarbeit für junge Menschen, nämlich Jugendarbeit im Sport, geleistet wird. Sportvereine fördern mit den vielfältigen Angeboten ihrer Jugendarbeit die Entwicklung der ganzen Persönlichkeit ihrer jungen Menschen.
Die Jugendarbeit im Sport ist deshalb nach KJHG und BayKJHG für junge Menschen förderungswürdig.
Für die Förderung der Jugendarbeit der örtlichen Sportvereine ist in der Regel die Gemeinde bzw. der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, hier allerdings bei Maßnahmen, die ausschließlich Zwecken des Jugendsports bzw. der Jugendarbeit im Sport dienen.
Noch Fragen? Lust zu diskutieren?
Sollten Sie Fragen zur Ausweitung der Altersspanne bei der Definition Ihrer Vereinsjugend haben oder mögliche Nachteile bei der Einführung befürchten, schreiben Sie uns (Brief, Fax, Email)!
Wir werden auf jeden Fall antworten und alle interessanten Fragen samt Antworten zur Diskussion im „bayernsport" und im Internet auf der Homepage der Bayerischen Sportjugend (www.bsj.org) veröffentlichen.
Schreiben Sie an:
Bayerische
Sportjugend im BLSV
Tel.:089-15702-446 Email: geschaeftsstelle@bsj.org |
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Upd2003-01-08 |
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