Ehrungsrichtlinien für die Verleihung der Jugend-Ehrungsplakette für besondere Verdienste um die Jugendarbeit im Sport

 

Für alle Ehrungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 11 für die Ehrungsplakette in Bronze, € 11,50 für die Ehrungsplakette in Silber und € 12 für die Ehrungsplakette in Gold beantragt. Für den Versand der Ehrungsplakette mit Etui werden zusätzlich € 2,05 Versandkosten berechnet.

Nach Eingang des Betrages wird die Ehrungsplakette an die Adresse des Antragstellers versandt. Für einen termingerechten Versand kann die Jugendleitung nur garantieren, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt und die Bearbeitungsgebühr vor dem Ehrungstermin überwiesen wird.

Die Jugend-Ehrungsplakette kann in drei Ausführungen verliehen werden:

  1. Jugend-Ehrungsplakette in Bronze

  2. Jugend-Ehrungsplakette in Silber

  3. Jugend-Ehrungsplakette in Gold

Bedingung für die Verleihung:

Die Jugend-Ehrungsplakette in Bronze, Silber und Gold wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch ideelle oder materielle Verdienste um die Jugendarbeit im Sport besonders verdient gemacht haben.

 

Ehrungen mit der Jugend-Ehrungsplakette können nicht an Stelle oder als Fortsetzung von Ehrungen mit der Jugendleiternadel in Silber, Silber mit Gold, Gold oder Gold mit Kranz beantragt werden.

 

Die Anträge für Jugend-Ehrungsplaketten in Bronze, Silber und Gold können nur über die BLSV-Bezirksjugendleitungen bzw. BLSV-Fachverbandsjugendleitungen bei der Verbandsjugendleitung der Bayerischen Sportjugend im BLSV beantragt werden.

Der Antrag mit den Richtlinien kann hier Ehrungsplakette herunter geladen werden.

 

Anmerkung:

Die Ehrungen für besondere Verdienste um die Jugendarbeit im Sport sind schriftlich zu beantragen.

 

Ansprechpartnerin: Nina Ludwig nina.ludwig@bsj.org
oder: Tel.: 089 / 15 702 - 429

 

 

 

 

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Upd2002-09-13