Ehrungsrichtlinien für die Verleihung der Jugendleiter-Ehrennadel

 

Unter besonderem Hinweis auf die Ehren-Ordnung des Bayerischen Landes-Sportverbandes für Mitarbeiter der Verbandsvereine und Mitarbeiter in BLSV- oder Fachverbands-Funktionen können Vorsitzende von Jugendleitungen der Vereine, der BLSV-Kreise und -Bezirke und der Fachverbände mit der Jugendleiternadel des BLSV in 4 Stufen ausgezeichnet werden.

  1. Ehrennadel in Silber
    Bedingung ist dafür im Allgemeinen eine mindestens fünfjährige, ununterbro-chene, verdienstvolle und nicht nur fachtechnische Jugendleitertätigkeit im Verein oder auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene des BLSV und seiner Fachverbände. Die Ehrung ist ab dem 21. Lebensjahr möglich.

  2. Ehrennadel in Silber mit Gold
    Bedingung ist dafür im Allgemeinen eine mindestens 10jährige, verdienstvolle und nicht nur fachtechnische Jugendleitertätigkeit im Verein oder auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene des BLSV und seiner Fachverbände.

  3. Ehrennadel in Gold
    Bedingung ist dafür im Allgemeinen eine mindestens 15jährige, verdienstvolle und nicht nur fachtechnische Jugendleitertätigkeit im Verein oder auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene des BLSV und seiner Fachverbände.

  4. Ehrennadel in Gold mit Kranz
    Bedingung ist dafür im Allgemeinen eine mindestens 20jährige, verdienstvolle und nicht nur fachtechnische Jugendleitertätigkeit im Verein oder auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene des BLSV und seiner Fachverbände.

Der Antrag mit dem Wortlaut der Richtlinien kann hier unter Ehrungsantrag herunter geladen werden. Dieser Antrag muss 4 Wochen vor der Ehrung (vollständig ausgefüllt) bei der BLSV-Jugendleitung vorliegen.

Wichtig!

Die Verleihung einer höheren Stufe der Jugendleiter-Ehrennadel setzt im Allgemeinen den Besitz der vorangehenden Stufe voraus.

Der Ehrungsantrag für Ehrennadel:

in Silber / Silber mit Gold und Gold kostet jeweils € 5 und

der Ehrungsantrag für Ehrennadel in Gold mit Kranz € 6,50

Vorgehensweise:

Bitte füllen sie den Antrag aus und schicken Sie diesen zur Befürwortung an die zuständige(n) Vorsitzende(n) der Kreis- oder Bezirksjugendleitung bzw. an den/die Vorsitzende(n) der Fachverbandsjugendleitung.

Nach der Befürwortung schicken Sie bitte den Ehrungsantrag an die:

 

Bayerische Sportjugend,

Frau Ludwig,

Georg-Brauchle-Ring 93

80992 München.

 

 

 

 

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Upd2003-01-07