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sportbezogen:
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Die MitarbeiterInnen sollen biologisch- medizinische Grundkenntnisse
besitzen für die Anleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im
Sport.
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Die MitarbeiterInnen sollen über eigene Bewegungserfahrungen verfügen,
um unter Einbeziehung methodisch- didaktischer Grundsätze sportliche
Jugendarbeit leisten zu können.
überfachlich:
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Die MitarbeiterInnen sollen Arbeitsweisen der überfachlichen
Jugendarbeit unter Berücksichtigung pädagogisch- psychologischer
Grundsätze anwenden können.
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Durch gezielte Förderung von Verantwortungsbewusstsein und Kreativität,
sowie Schulung sozialer Kompetenz sollen sie den Kindern und
Jugendlichen eine Grundlage zu vielseitiger Persönlichkeitsentwicklung
bieten und zu ganzheitlicher Jugendbildung beitragen können.
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Die MitarbeiterInnen sollen Möglichkeiten und Formen der überfachlichen
Jugendarbeit als Angebote aktueller Jugendarbeit kennen und selbständig
durchführen können.
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Den MitarbeiterInnen sollen Aufgaben und Ziele sportlicher Jugendarbeit
vermittelt werden, um sie in gesellschaftspolitische Zusammenhänge
einordnen und für die eigene Arbeit anwenden zu können.
organisatorisch:
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Die MitarbeiterInnen sollen die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen
und Bestimmungen sowie versicherungsrechtlichen Bedingungen der
Jugendarbeit im Sport darlegen und danach handeln können.
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Die MitarbeiterInnen sollen die Notwendigkeit der Jugendselbstverwaltung
erkennen und Maßnahmen für die Umsetzung von Mitbestimmung und
Interessensvertretung junger Menschen im Verein fördern und einbringen
können.
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Die MitarbeiterInnen sollen notwendige Planungs- und
Verwaltungstechniken unter Einsatz eines Personalcomputers (PC) für ihre
Tätigkeit nutzen und andere computergestützte Arbeitsmittel einsetzen
können.
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