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Abendseminar in Untertraubenbach
„Thema „Sport nach 1“ und Jubi/Mibi“
Untertraubenbach/Cham. Die Bayerische Sportjugend Kreis 3 Cham veranstaltete ein Abendseminar für Übungsleiter in Untertraubenbach. Bsj-Vorsitzender Hubert Lauerer begrüßte alle Anwesenden und stellte die Mitglieder der Kreisjugendleitung mit ihren Aufgabengebieten vor. Als Referenten des Abends standen Hubert Lauerer und Diana Seebauer zur Verfügung.
Aufgrund der fortschreitenden Verschlechterung der gesundheitlichen Verfassung der Schuljugend bereits im Grundschulalter (Übergewicht, Haltungs-, Organleistungs- und Koordinationsschwächen, Auffälligkeiten in der Konzentrationsfähigkeit, im motorischen Profil und im sozialen Verhalten) sollen Schule und Verein einen pädagogischen Beitrag leisten und die jungen Menschen in eine Gemeinschaft einbinden und der Gefahr der Orientierungslosigkeit entgegen wirken. Die Aktion „Sport nach 1“ schlägt eine Brücke vom Schulsport zum Vereinssport und stellt dabei eine wichtige Ergänzung zum Pflichtsportunterricht, keinesfalls aber einen Ersatz dar. Das Modell existiert seit 1991 und wird seit kurzem in neuer, verbesserter Form wieder aufgelegt. Mit überwiegend freizeitorientierten, gesundheitsbezogenen und variablen Breitensportangeboten zusätzlich zum Schulsport wird versucht, vor allem leistungsschwächere Schüler für den Sport zu gewinnen, um sie an eine lebenslange Betätigung im Sport und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung heranzuführen. Daneben kann Sport nach 1 auch eine leistungssportlich orientierte Förderung von sportlich talentierten Schülern bieten. Die Aktion richtet sich an alle interessierten Schülerinnen und Schüler, auch ohne Vereinsmitgliedschaft, da sie über die Schülerunfallversicherung abgesichert sind. Sie erhalten dadurch auf freiwilliger Basis ein erweitertes Sportangebot zusätzlich zum Pflichtsportunterricht mit der Betonung auf Breiten- und Freizeitsport. Mit dieser Aktion können die Sportstätten auch in den Ferien und an den Wochenende optimal genutzt werden. Das Angebot wird unter der Obhut der Schulen in enger Zusammenarbeit mit den Sportvereinen durchgeführt. Die Betreuung übernehmen Übungsleiter oder Lehrkräfte mit entsprechender Übungsleiterlizenz. Schnupperangebote, Fitnessprogramme, gemeinsame Spiel- und Sportfeste und die Sportabzeichenprüfung bieten weitere Möglichkeiten zur intensiveren Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein.
Für die Sportvereine ergeben sich zahlreiche Vorteile. Neben der unentgeltlichen Bereitstellung von Sportstätten, einer erhöhten Übungsleitervergütung und Zuschüssen bei der Beschaffung von Sportgeräten sind die Gewinnung neuer Mitglieder und zusätzlicher Übungsleiter aus Lehrer- und Elternkreisen sowie die Möglichkeit sportartspezifischer Talentsichtung und -förderung positive Nebeneffekte. Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) können jederzeit, auch im Verlauf eines Schuljahres, eingerichtet werden. Schulleitung und Vereinsführung einigen sich zunächst auf den fachlichen Inhalt der Sportarbeitsgemeinschaft (Sportart oder –bereich), die Ausrichtung (freizeit-/breiten- oder leistungssportlich), die Übungsleiter bzw. Lehrkraft und den Veranstaltungsort, -zeitpunkt und Stundenumfang. Im Landkreis Cham zum Beispiel haben die Johann-Brunner-Volksschule in Cham, die Grundschule Mitterdorf, die Volksschule Untertraubenbach und die Volksschule Lohberg bereits erfolgreich eine Sportarbeitsgemeinschaft Fußball durchgeführt. Genaue Informationen zu dem Modell liefert der bsj-Kreisvorsitzende Hubert Lauerer. Auch er führt mit seiner Frau „Sport nach 1“ in Schule und Verein bei der DJK Arnschwang durch.
Jugendbildungsmaßnahmen
Diana Seebauer nannte dann die wichtigen Punkte bei der Durchführung einer Jugendbildungsmaßnahme. Welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen, um eine Jubi durchzuführen. Über die Förderung erklärte Seebauer, dass die Mittel über den Bayerischen Jugendring an die Bezirksjungendringe und andere Jugendorganisationen, u. a. die BSJ, aufgeteilt werden. Diese Mittel werden von der BSJ nach einem Verteilerschlüssel an die sieben Bezirke und an die Fachverbände aufgeteilt bzw. bereitgestellt. Aufgrund der Struktur ist auf unterster Ebene maximal die Kreisjugendleitung als Antragsteller möglich. Die Maßnahmen können in Zusammenarbeit oder aber in Kooperation mit einem jeweiligen Sportverein durchgeführt werden. Belege müssen auch grundsätzlich auf den Maßnahmeträger ausgestellt sein. Gefördert werden alle Maßnahme, so Seebauer, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
1. Der Charakter der Maßnahme im Sinne der Jugendbildung in einem oder mehreren Gebieten der Jugendarbeit muss gewahrt sein. 2. Die Jubi muss grundsätzlich allen Jugendlichen offenstehen. 3. In der Regel müssen mindestens zehn Teilnehmer höchstens aber 60 sein die nicht älter als 26 Jahre sind. 4. Je angefangene 20 Teilnehmer muss wenigstens ein verantwortlicher Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Seebauer sprach noch über die Dauer einer solchen Maßnahme bzw. über den Umfang und die Höhe der Förderung sowie über Antragstellung.
In der anschließende Diskussionsrunde wurde noch wichtige Fragen der Übungsleiter beantwortet, sowie Skripte und Bücher ausgegeben.
(Petra Schönberger)
Die beiden Referenten beim Vorstellen der Projekte |
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Upd2003-02-07 |
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