Abendseminar

 

"Wie führe ich eine Jubi durch?"

 

"Von der Wiege bis zur Bahre... und auch bei der Sportjugend geht nichts ohne Formulare!" Was bei der Planung und Durchführung von Jugendbildungsmaßnahmen (Jubi) von den Vereinsverantwortlichen dabei zu beachten ist, zeigte im Rahmen einer Mitarbeiterbildungsmaßnahme der bsj Cham Diana Seebauer auf.

 

Eine Jubi ist eine Maßnahme im Rahmen der Jugendarbeit aus dem Programm der bayerischen Staatsregierung. Zweck der Förderung ist es, dass Maßnahmeträger bei einer angemessenen Eigenleistung sachgerechte Bildungs- und Schulungsveranstaltungen durchführen können. Diese Veranstaltungen sollen junge Menschen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, eine Hilfestellung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit bieten sowie sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen.

 

In ihrer Unterweisung hielt Diana Seebauer die Interessierten an, die Anmeldungen einer Jubi-Maßnahme spätestens bis zum 30. Oktober des Vorjahres bei der zuständigen Kreisjugendleitung abzugeben.

 

Des weiteren sollen bis spätestens 4 Wochen vor der Maßnahme folgende Unterlagen bei der KJL eingereicht werden:

Die Kalkulation, die eine Aufstellung der Ausgaben abzüglich der Einnahmen enthalten, wobei der Fehlbetrag die 600-Mark-Grenze nicht überschreiten sollte. Weiter wird ein Programm benötigt, das den Formvorschriften entspricht und hinsichtlich des Inhalts dem Alter der Teilnehmer (max. 26 Jahre) gerecht wird. Als letztes muss eine Ausschreibung eingereicht werden, da die Einladung an alle Kinder und Jugendliche erfolgen soll und nicht nur an eine Abteilung bzw. einen Verein. Außerdem soll der Altersunterschied des angesprochenen Personenkreises nicht größer als 5 Jahre sein.

Im Anschluss daran erhält jeder der Vereine zu Beginn seiner Jubi die Teilnehmer- und Referentenlisten, welche sorgfältig auszufüllen und von allen Teilnehmern und Referenten zu unterschreiben sind sowie die Abrechnungsunterlagen für die Bayerische Sportjugend, den Bayerischen Jugendring, Referenten und Fahrkosten. Bei letzterem sollten nach Möglichkeit Öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus) benutzt werden.

 

Spätestens 14 Tage nach Beendigung der Maßnahme werden alle Abrechnungsunterlagen (Programm, Ausschreibung, Teilnehmerlisten und oben aufgeführte Formulare) mit den Originalrechnungen (keine Getränke!) an die KJL Cham, Diana Seebauer, Wulfing 22, 93413 Cham geschickt. Bei Fragen oder Problemen ist sie unter 0941/9451113 (Mo-Fr) oder 09461/1063 (Wochenende) erreichbar.

 

Die Einhaltung dieses genauen Zeitplans hat dahingehend Priorität, da der Antrag nach 5 bzw. 8 Wochen bei der Bayerischen Sportjugend bzw. beim Bayerischen Jugendring vorliegen muss.

 

 

 

 

Upd2002-08-27